Arbeitsunfälle - Schulunfälle
Was ist ein Arbeitsunfall?
Ein Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist, wenn eine versicherte Person bei einer versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet, der zu einem Körperschaden führt.
Versichert sind Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle sowie sog. Pflegeunfälle.
Versichert sind alle Arbeiter, Angestellten, Studenten, Schüler, Kindergartenkinder, ehrenamtliche Helfer in Notfällen und Selbstständige, die sich freiwillig versichert haben.
Nicht versichert sind Beamte, Zivildienstleistende und Bundeswehr-Angehörige.
Versicherte Tätigkeit
Versichert ist jede Tätigkeit, die zur beruflichen und schulischen Tätigkeit gehört, auch bei der Pflege von bedürftigen Angehörigen (Pflegeunfall).
Versichert ist außerdem der direkte Weg von zu Hause zur Arbeit / Schule und zurück, die Grenze ist die Eingangstür des Wohngebäudes.
Nicht versichert sind berufsunabhängige Tätigkeiten, z.B. während der Mittagspause sowie andere eigenwirtschaftliche Tätigkeiten.
Bei Kindergarten- und Schulunfällen gelten erweiterte Anwendungen.
Wohin bei einem Arbeitsunfall?
Die erste Adresse sollte der Durchgangsarzt der Berufsgenossenschaften sein.
Jeder D-Arzt verfügt über die nötige fachliche Kompetenz und ist verpflichtet, durch regelmäßige Fortbildung das hohe Niveau zu halten. Er hat eine chirurgische oder orthopädische Facharztausbildung mit einer anschließenden mindestens zweijährigen Tätigkeit in einer unfallchirurgischen Abteilung geleistet.
Die Praxisausstattung muss bestimmte Normen erfüllen. Ferner verpflichtet sich eine D-Arzt- Praxis zu durchgehenden Öffnungszeiten.
Nach Schwere und Art der Verletzung entscheidet der D-Arzt, ob der Patient in hausärztliche Weiterbehandlung verwiesen wird oder in Heilbehandlung beim D-Arzt verbleibt.
Bei schweren Verletzungen kann eine Anschlussheilbehandlung notwendig werden.
Auch hier ist der D-Arzt der kompetente Ansprechpartner.
Rentengutachten zu erstellen, ist ein weiteres Merkmal einer D-ärztlichen Tätigkeit.
Dem Verletzten steht eine Unfallrente zu, wenn durch den Unfall eine wesentliche Minderung der Erwerbsfähigkeit eingetreten ist.
Da die Behandlung zu Lasten der Berufsgenossenschaft (Unfallkasse) erfolgt,
entfällt die Praxisgebühr.
Haben wir es Ihnen verständlich genug erklären können? Gerne beraten wir Sie persönlich.
Dr. med. Axel Buchmüller
Chirurgische und Orthopädische Praxis
