Ambulante Operationen
Operationsspektrum
Eingriffe an der Körperoberfläche
1. Entfernung von Hautgeschwülsten, je nach Lokalisation und Größe Defektdeckung mit Vollhaut-Transplantat
2. Entfernung von Geschwülsten unter der Haut (z.B. Atherom, Lipom, Lymphknoten, etc.)
3. Eröffnung eines Abszesses, Op. eines entzündeten eingewachsenen Zehnagels (Emmert-Plastik)
Eingriffe der Extremitätenchirugie
1. Sehnenscheidenverengungen (z.B. „schnellender Finger", am Handgelenk)
2. Entfernung eines Ganglions (Finger, Handrücken, Handgelenk), eines krankhaft veränderten Schleimbeutels (Ellenbogen, Knie)
Eingriffe an Knochen und Gelenken
1. Metallentfernung (Platte, Schrauben, Drähte) bei oberflächlicher Lage der Implantate
2. Entfernung von störenden Knochenauswüchsen (Exostosen)
Proktologischer Eingriff
1. Entfernung von Perianalthrombosen, Marisken, Analpolypen
2. Operation eines Pilonidalsinus
Eingriff am Gefäßsystem
Probeentnahme der oberflächlichen Schläfenarterie (zur feingeweblichen Untersuchung)
Peripherer neurologischer Eingriff
Operation des Carpaltunnelsyndroms
Allgemeine Vorbereitungen
Ausführliche Aufklärung des Arztes über die Operation, Risiken, Alternativen und die Nachbehandlung.
Sind Sie Allergiker? Gibt es Unverträglichkeiten?
Bei Einnahme eines blutgerinnungshemmenden Medikaments eventuell Pause oder Umstellung. Wir sprechen uns mit Ihrem Hausarzt ab.
Ist eine Begleitperson erforderlich?
Ist eine eventuelle Überwachung nötig?
Ist eine häusliche Betreuung nötig?
Bezahlt die Krankenkasse?
Ambulante Operationen werden, wie auch stationäre Eingriffe, von den Krankenkassen bezahlt. Der tägliche 10 € - Eigenanteil, der bei einem Krankenhausaufenthalt zu leisten ist, entfällt natürlich.
Auf Antrag kann eine häusliche Hilfe bei der Kasse beantragt werden.
Ersetzt die ambulante Operation einen stationären Eingriff, können bei den Krankenkassen die Transportkosten geltend gemacht werden.
Dr. med. Axel Buchmüller
Chirurgische und Orthopädische Praxis
